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Rechtsanwalt Hintz - Mandateninfo

Die Vergütung des Rechtsanwalts

Die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt kostet Geld. Mein Honorar ist kein Geheimnis. Das Honorar (Anwaltsgebühren) ist gesetzlich festgelegt und berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen ist.

Dabei berechnet sich die Höhe der Rechtsanwaltskosten regelmäßig nach dem Wert (Gegenstandswert oder Streitwert) der Rechtssache. Dies ist in der Regel die Höhe der Forderung.

In der ersten Beratung liegt die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts bei höchstens 190,- € zuzüglich etwaiger Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19 %.

Für eine Online-Beratung, das heißt eine Beratung per E-Mail oder am Telefon, berechne ich der Einfachheit halber pauschal einen Betrag von 100,- € inklusive Mehrwertsteuer. 

Vergütungsvereinbarung

Ist zum Beispiel eine besonders intensive Beratung oder Vertretung erforderlich, sollen Verträge geprüft oder entworfen werden, sollen fortlaufende Angelegenheiten, etwa eine Baumaßnahme oder eine Firma beraten oder begleitet werden, ist eine Abrechnung auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung nach Stundensätzen sinnvoll. Die Art der Abrechnung kann dann insbesondere häufiger auch deutlich preiswerter sein, als eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert. Darüber hinaus ist für Gewerbetreibende und Firmen die Vereinbarung von pauschalen Beratungsverträgen möglich und oft sinnvoll.

Haben Sie Fragen zu den voraussichtlichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung oder zu den Rechtsanwaltsgebühren? Sprechen Sie mich an oder schicken Sie mir eine E-Mail! Selbstverständlich werde ich Ihnen auf Wunsch vor jeder Beauftragung die voraussichtlich entstehenden Kosten nennen. Auch dies gehört für meine Kanzlei zu einer umfassenden Dienstleistung.

Unabhängig von den Rechtsanwaltskosten entstehen in einem gerichtlichen Verfahren auch Gerichtskosten und insbesondere in Bausachen auch Sachverständigenkosten. Während sich die Gerichtskosten nach dem Streitwert und dem Gerichtskostengesetz berechnen, berechnet der Sachverständige die Kosten seiner Tätigkeit nach dem Aufwand in Stunden zuzüglich Auslagen nach dem JVEG.